LS-POS ist konform nach GDPdU und GOBS

LS-POS erfüllt seit Version 1.7. die rechtlichen Anforderungen der digitalen Betriebsprüfung (GDPdU)

Mit dem Schreiben vom 26.11.2010 verschärfte das Bundesfinanzministerium die Bestimmungen für die Aufzeichnung von Bargeschäften mittels Registrierkassen bzw. die Aufbewahrung und Zugriffsmöglichkeiten von digitalen Unterlagen.

Schon seit Januar 2002 kann die Finanzverwaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung Unterlagen, die durch das Datenverarbeitungssystem erstellt wurden, einsehen und nutzen. Dabei erhält der Betriebsprüfer des Finanzamts unmittelbar durch die Hard- und Software des steuerpflichtigen Unternehmens Einsicht in die gespeicherten Daten und Datenzugriff, durch den die Daten maschinell ausgewertet werden können.

Bisher wurde diese Regelung aber nicht konsequent durchgesetzt – der Stichtag der Übergangsfrist war der 31.12.2016.

Die Gesetzesvorlage "GDPdU" stellt insofern nur eine genauere Spezifikation der alten Regelung dar.

Was bedeutet GDPdU?

GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) bezeichnet die grundsätzliche Methodik, mit der gearbeitet wird und orientiert sich an den OECD-Standards zum Export von  Buchhaltungsdaten.

Unterlagen, die mit Hilfe der POS-Software erstellt worden sind, müssen für die
Dauer der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre)...

  • jederzeit verfügbar
  • unverzüglich lesbar
  • maschinell auswertbar

...aufbewahrt werden (lt. §147, Abs. 2 der Abgabenverordnung).

Die POS-Software muss den folgenden Grundsätzen entsprechen:

  • Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchhaltung (GoBS)
  • Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Speicherung in unveränderbarer, unverdichteter Form

Die Daten müssen unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung der Daten ist nicht zulässig (z. B. Zusammenfassung von Einzelbuchungen).

Steuerlich relevante Daten sind demnach auch:

  • Kassen-Journaldaten
  • Auswertungsdaten (Berichte)
  • Programmierdaten
  • Stammdatenänderungen